Sonderleistungen
- Dyskalkulie
- Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)
Dyskalkulie*
Unter Dyskalkulie versteht man eine Teilleistungsstörung bei sonst normaler Begabung. Es ist eine spezielle Rechenstörung, die sich vom Rechenversagen bei einer allgemeinen Schulleistungsschwäche abhebt.
Dyskalkulie wird primär genetisch oder perinatal erworben, aber kann auch psychogen entstehen.
Typische Erscheinungsbilder:
- Visuell-perzeptive Auffäligkeiten
- Visuomotorische Koordinationsstörungen
- Figur-Grund-Wahrnehmung
- Formkonstanz
- Raumlagefähigkeit
- Räumliche Beziehung
- Auditive Merkfähigkeitsstörungen
- Körperschemastörungen
- Schwierigkeiten im Abmessen von Zeit und Entfernungen
- Orientierungslosigkeit, insbesondere Links- Rechts-Unterscheidung
- Auffälligkeiten in der Planung von Bewegung
- Serialstörungen
- Abfolgen von Buchstaben, Ziffern, Tönen etc.
Behandlungsmaßnahmen, je nach Störungsschwerpunkt:
- Visuell perzeptives Training
- Auditives Trainingsprogramm
- Sensomotorisch integrative Förderung
- Konzentrationsprogramme
- Orientierungs- und Strukturhilfen
Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)*
Lese-Rechtschreib-Schwäche ist der Oberbegriff für alle Lernstörungen die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Schriftsprache stehen.
Um ein individuelles Störungsbild erstellen zu können, ist eine gezielte Befundung in den Bereichen akustische, visuelle, körpermotorische Wahrnehmung und des Sprachverständnisses nötig. Bei Konzentrationsschwierigkeiten ist ein Aufmerksamkeitsprofil zu erstellen.
Danach erstellen wir mit standardisierten Tests (Lese- und Schreibtest) ein individuelles Störungsniveau und Störungsmuster bezüglich der schriftsprachlichen Leistungen (wo genau liegen die Schwierigkeiten, z.b. Auslassung- und Wahrnehmungsfehler).
Mögliche Ursachen können sein:
- Störungen in den o.g. Wahrnehmungsbereichen
- Psychisch-soziale Schwierigkeiten
- Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwäche
- Kognitive Leistungsfähigkeit
Anschließend erarbeiten wir mit den Eltern und Lehrern ein individuelles Förderprogramm, um auf jede neu entwickelte Situation eingehen zu können. Liegen in den oben genannten Bereichen Wahrnehmungsstörungen vor, ist eine zusätzliche ergotherapeutische Maßnahme zur Wahrnehmungsverbesserung sinnvoll und notwendig.
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* Bei isoliertem Auftreten dieser Teilleistungsstörungen bieten wir die Förderung im Rahmen der privaten Finanzierung an.